Freitag, 4. März 2011

Abmahnung wegen Geschmacksmuster?

   
Ihr Lieben,
   
jetzt muss ich mich doch mal kurz zu Wort melden. Bin über verschiedene Blogs auf diese Diskussion aufmerksam geworden:

DaWanda – Forum

Edit: Der Link funktioniert leider nicht mehr, es wurde aber ein neuer Forumsthread aufgemacht.

Neuer Thread



Lasst Euch bitte nicht verrückt machen. Falls Ihr eine Abmahnung erhalten solltet, scheut Euch nicht, zum Anwalt zu gehen und die Sache dort in allen Einzelheiten bewerten zu lassen. 

Geschmacksmuster stellen ein ungeprüftes Schutzrecht dar…also wird vor Eintragung nicht geprüft, ob es rechtmäßig eingetragen wird. Wenn es ein Design bereits mehr als 12 Monate gibt, dann kann man sich dieses Design nicht mehr schützen lassen. Es wird aber trotzdem eingetragen, weil es ein ungeprüftes Schutzrecht ist.

Übrigens, wer unberechtigt abgemahnt wird, der kann seine eigenen Anwaltskosten vom Gegner ersetzt verlangen. Dies gilt allerdings nicht bei einer sog. Berechtigungsanfrage, bei der der Inhaber eines Schutzrechtes lediglich anfragt, weshalb ein behauptetes Schutzrecht nicht beachtet wird.

Also ruhig bleiben, Tee trinken und weiter nähen ;-)


Viele liebe Grüße und Euch ein schönes Wochenende
Christel

5 Kommentare:

  1. Hallo Christel,

    mensch, hört denn das garnicht auf?

    Viele liebe Grüße, und eine schöne närrische Zeit wünscht Dir

    Melanie

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  2. Liebe Christel,
    es ist ja auch zum Aufregen und wenn man selbst betroffen ist und nicht nur darüber liest... ich hätte Magenschmerzen und wäre bestimmt auch alles andere als ruhig!
    Ich hoffe sehr für die Betroffene, dass sich alles noch zum Guten kehrt. Wer will schon so einen Ärger, egal mit welchem Ausgang?
    Da nutze ich meine Zeit doch lieber zum Nähen und für eine gemütliche Bloggerrunde!
    Liebe Grüße, Sabine

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  3. Dank Dir für Deinen Post!
    Ich hoffe auch, dass die Betroffenen das Durchhaltevermögen haben und zum Anwalt gehen...
    Denn durchkommen würde diese Geschichte nie - es gibt zuviele Faktoren, die dagegen sprechen.
    Aber nervig ist das schon!

    Was ich mich mal gefragt habe...verdient die Abmahnende da wirklich was dran? Oder geht das Geld 100% an den Anwalt?

    Ganz lieben Gruß, Anja

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  4. @ Anja

    Liebe Anja,

    die hohen Abmahngebühren sind in der Regel erst einmal die reinen Anwaltsgebühren aufgrund des hohen Streitwertes, von der der Abmahnende -finanziell gesehen- gar nichts hat.

    Davon zu unterscheiden ist ein eventueller Schadensersatzanspruch des Abmahnenden, wenn man schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. ( siehe § 42 Abs. 2 Geschmacksmustergesetz)

    Liebe Grüße
    Christel

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  5. Liebe Christel,

    ich bin echt sprachlos....geht das schon wieder los....das kann einem doch echt den Spaß verderben!

    Vielen Dank für deine Info und ganz liebe Grüße

    Lilly

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